ALLGEMEINE KOOPERATIONSBEDINGUNGEN

1. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

  1. Die Allgemeinen Kooperationsbedingungen legen die Bedingungen fest, unter denen das Unternehmen ArcusLink Tłumaczenia Specjalistyczne spółka cywilna (im Folgenden: Auftragnehmer) Dienstleistungen für den Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) erbringt. Es gelten diese Bedingungen, es sei denn, die Parteien haben eine abweichende Vereinbarung im Hinblick auf die Kooperationsbedingungen getroffen.
  2. Gegenstand des Auftrags ist die Anfertigung der vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Übersetzung durch den Auftragnehmer.

2. Abwicklung der Dienstleistung

1. Die Akzeptanz der zu erbringenden Übersetzung erfolgt in schriftlicher Form:
– persönlich,
– per Post,
– in Form einer elektronischen Korrespondenz an die Adresse  biuro@arcuslink.pl im Falle eines zuvor ausgefüllten und vom Auftraggeber bestätigten Formulars, das eine Liste der zur Bestellung per E-Mail berechtigten Personen enthält.
Aufträge, die in einer anderen Form als der Schriftform erteilt werden, können nicht ausgeführt werden.
Vertraut der Auftraggeber den Auftragnehmer Materialien an, die nach Erbringung der Dienstleistung zurückzugeben sind, so sind bei der Auftragserteilung das Datum und die Art der Rückgabe zu bestimmen.

2. Als Abrechnungseinheit gilt eine Abrechnungsseite mit 1 500 Zeichen inklusive Leerzeichen des entstandenen Textes oder das Wort des Quelltextes.

3. Die Frist für die Erbringung der als „normales Verfahren“ definierten Leistung verpflichtet den Auftragnehmer dazu, die in Auftrag gegebene Übersetzung innerhalb von 3 Werktagen zu liefern, vorausgesetzt, dass der Umfang des Dokuments 10 Rechnungsseiten oder 2 000 Wörter nicht überschreitet. Für alle weiteren 10 Rechnungsseiten bzw. 2 000 Wörter, die im Rahmen desselben Auftrags bestellt werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, je 1 Werktag zu reservieren. Für Aufträge, die im normalen Verfahren erteilt werden, schätzt der Auftragnehmer das Volumen des Auftrags und schlägt dem Auftraggeber einen entsprechenden Ausführungszeitpunkt vor.

4. Die Ausführung des Auftrags in einer kürzeren Zeit bedarf einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Sämtliche Aufträge im Eilverfahren werden aufgrund eines ausdrücklichen, schriftlichen Auftrags des Auftraggebers (der persönlich, per Post oder per E-Mail erteilt wird) ausgeführt.

5. Der Preis der Dienstleistung ergibt sich aus der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des entstandenen Textes. Die Festsetzung eines von der Preisliste abweichenden Preises bedarf einer vorherigen schriftlich (persönlich, per Post bzw. per E-Mail) niedergelegten Vereinbarung zwischen den Parteien.

6. Der Auftragnehmer darf die Annahme des auszuführenden Auftrags am Tag der Erteilung der ordnungsgemäßen Weisung durch den Auftraggeber verweigern.

7. Ein Auftrag gilt als abgeschlossen, wenn der Auftragnehmer die vereinbarte Dienstleistung sowohl innerhalb der vereinbarten Frist als auch in der vereinbarten Weise (per E-Mail, Post, Kurier oder persönlich beim Auftraggeber oder beim Auftragnehmer, je nach vorheriger Vereinbarung) erbringt.

8. Als Nachweis der Übergabe des Auftragsgegenstandes an den Auftraggeber gilt:
– die Empfangsbestätigung des Auftraggebers,
– der Aufgabeschein (der Post bzw. des jeweiligen Kurierunternehmens),
– das Versenden der Datei des Auftragsgegenstandes per E-Mail,
– die Bestätigung der Dolmetscherleistung und ihrer Dauer in der E-Mail-Korrespondenz.

9. Nach Abschluss des Auftrags stellt der Auftragnehmer eine Rechnung mit einer 14-tägigen Zahlungsfrist aus, und der Auftraggeber ist verpflichtet, den vereinbarten Preis pünktlich zu zahlen.

3. Schlechterfüllung der Dienstleistung

Bei einer Schlechterfüllung der Leistung haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber bis zu 100% des Auftragswertes, was bedeutet, dass der dem Auftraggeber aufgrund der Schlechterfüllung der Leistung gewährte Gesamtrabatt 100% des Auftragswertes nicht überschreiten darf.

4. Reklamationen

  1. Mängel an den abgenommenen Arbeiten sind vom Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb von 15 Kalendertagen, gerechnet vom Datum der Auftragsausführung an, zu melden.
    Nach Ablauf dieser Frist erlischt hinsichtlich des Auftrags das Recht des Auftraggebers auf einen mit der Schlechterfüllung verbundenen Preisrabatt.
  2. Reklamationen werden vom Auftragnehmer im Einvernehmen mit dem Auftraggeber geprüft. In Ermangelung eines solchen Einvernehmens wird der zwischen den Parteien bestehende Streit von einem Experten aus dem Verzeichnis der beeidigten Übersetzer des Justizministeriums beigelegt.
  3. Die Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens trägt die Partei des Reklamationsverfahrens, welche den Streit verliert.
  4. ArcusLink gibt für einen Zeitraum von 1 Jahr (365 Kalendertagen) ab Auftragsabschluss eine Gewähr für seine Leistungen. Das bedeutet, dass ArcusLink verpflichtet ist, vom Auftraggeber festgestellte Mängel innerhalb eines Jahres nach Leistungserfüllung kostenlos zu beheben, jedoch ohne Rabattanspruch für den Auftraggeber aufgrund solcher Mängel nach Ablauf der Reklamationsfrist.

5. Rücktritt von der Auftragsabwicklung

  1. Tritt der Auftraggeber von der Abwicklung des Auftrags zurück, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer den ausstehenden Betrag für den Teil des Auftrags zu zahlen, der bis zum Zeitpunkt der Stornierung des Auftrags ausgeführt wurde. In einem solchen Fall wird der Auftragnehmer den Auftrag zum aktuellen Ausführungsstand an den Auftraggeber zurücksenden und eine Rechnung über die tatsächlich erbrachte Arbeit ausstellen.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Ausführung des stornierten Auftrags entstandenen Kosten zu decken, sofern der Auftragnehmer den Eintritt solcher Kosten nachweist.

6. Vertraulichkeit

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Materialien und Informationen, die er vom Auftraggeber im Rahmen der Übersetzungsleistung erhält, vertraulich zu behandeln.
  2. Diese Informationen dürfen nur an die direkten Mitarbeiter des Auftragnehmers, d. h. an Übersetzer, Lektoren und Berater, die an dem jeweiligen Auftrag arbeiten, weitergegeben werden, soweit dies für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist.

7. Schlussbestimmungen

  1. Für alle Angelegenheiten, die nicht in den Allgemeinen Kooperationsbedingungen geregelt sind, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches, vorbehaltlich Artikel 3 dieser AKBs.
  2. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, von ArcusLink Informationen und kommerzielle Angebote zu erhalten.
  3. Die Allgemeinen Kooperationsbedingungen sind für beide Parteien verbindlich, es sei denn, die Parteien haben andere Vereinbarungen im Rahmen eines Vertrages über eine dauerhafte Kooperation oder im Rahmen eines Vertrages über die Erfüllung eines bestimmten Auftrags getroffen.
  4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (DSGVO).