Beglaubigte Übersetzungen

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN fertigen wir aus 44 Sprachen an.

Meistens handelt es sich um Übersetzungen von Dokumenten und Verträgen für die Bedürfnisse von Gerichten, Ämtern, Banken oder Versicherungsanstalten, aber unsere Übersetzer sind selbstverständlich auch in der Lage, beglaubigte Übersetzungen von medizinischen, technischen oder geschäftlichen Dokumenten anzufertigen. Solche Übersetzungen werden oft bei geschäftlichen Transaktionen oder bei der Zusammenarbeit ausländischer und polnischer Unternehmen benötigt.

Bearbeitungszeit

Schriftliche Übersetzungen fertigen in zwei Verfahren an: im normalen (mindestens 3 Werktage) sowie im Eilverfahren. Im Eilverfahren verkürzen wir die Bearbeitungszeit um die Hälfte.

Bei beglaubigten Übersetzungen ist die Abrechnungseinheit eine Seite, die gemäß dem Gesetz über den Beruf des vereidigten Übersetzers 1125 Zeichen inklusive Leerzeichen enthält. Jede beglaubigte Übersetzung wird von einem vereidigten Übersetzer aus dem Verzeichnis der vereidigten Übersetzer des Justizministeriums angefertigt.